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Wie können Bürgerinnen und Bürger bei Genehmigungsverfahren mitgenommen werden?


Prof. Dr. Roland Fritz M.A. - 26. November 2024

Bereits zum 27. Mal veranstaltete der Industrieverband Steine- und Erden Baden-Württemberg e.V. dieser Tage eines seiner bewährten Seminare zu aktuellen und interessanten Fragestellungen rund um juristische und technische Themen (zum Programm siehe hier). So wurden von den vortragenden Expertinnen und Experten neben den gesetzlichen Neuerungen u. a. des BBergG, des BNatSchG und des BImSchG auch technische Innovationen wie vertikale, schwimmende Solarmodule vorgestellt, die möglicherweise eine Überdeckung von Seen bis zu 30 % ermöglichen, ohne dass die Ökologie des Wassers beeinträchtigt wird, wie aus der Forschung berichtet wurde.

Wie können Bürgerinnen und Bürger bei Genehmigungsverfahren mitgenommen werden?
Screenshot

Dass Genehmigungsverfahren im Bereich der Steine- und Erden Industrie nicht mehr ohne frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung auskommen, zeigte der Beitrag von adribo Gesellschafter Prof. Dr. Roland Fritz auf, der hierzu umfassend referierte:

Wie können Bürgerinnen und Bürger bei Genehmigungsverfahren mitgenommen werden?

Gleich ob es um Steinbrucherweiterungen, Kiesseevergrößerungen oder Nutzung von Seen für SVP gehe – stets gerieten soziale, ökonomische und ökologische Interessen miteinander in Konflikt. Anwohner fühlten sich betroffen und belästigt, in ihrem Gewohnten gestört, Unternehmer und Unternehmungen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und häufig auch Wettbewerbsfähigkeit gehemmt, Verwaltungen in ihren kommunalen Perspektiven durch fehlende Steuereinnahmen oder gar wegfallende Arbeitsplätze behindert. Derartige Vorhaben zögen daher regelmäßig Auseinandersetzungen nach sich, Dorfgemeinschaften spalteten sich auf, Freundschaften gerieten in die Brüche.

Bürgerinnen und Bürger bei Genehmigungsverfahren erfolgreich abzuholen und mitzunehmen, wenn einerseits die persönliche Lebensqualität, das Wohnumfeld, und andererseits die berufliche Existenz, der Arbeitsplatz, auf dem Spiel stünden und wenn zudem statt mit Fakten zu argumentieren mit Gefühlen und Fehl- oder gar Falschmeldungen vorgegangen werde, erfordere, so Prof. Dr. Fritz, zunächst eine umfassende Konfliktanalyse, eine Identifizierung der beteiligten Akteure und sodann eine Kommunikationsstrategie des Vorhabenträgers, die – gleich in welchem Format (Dialogveranstaltung, Runder Tisch, Bürgerforum etc.) umgesetzt – folgende Punkte umfassen sollte:

  • Transparente und ehrliche Kommunikation
  • Angebot von Partizipation und Mitsprache
  • Einbeziehung von (Fach-)Experten
  • Klare Darstellung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
  • Ernstnehmen individueller Bedenken
  • Einbeziehung vertrauenswürdiger Vermittler
  • Langfristige und kontinuierliche Kommunikation und Einbeziehung der Betroffenen
  • Darstellung bereits existierender Sicherheitsvorkehrungen
  • Schaffung individueller Anreize
  • Vorstellung einer langfristigen Nutzen-Betrachtung

und

  • Organisation und Umsetzung der Kommunikationsstrategie durch eine unabhängige Moderation.

Gerade letzteres ist – wie sich in einer Vielzahl von Bürgerbeteiligungsverfahren gezeigt hat – ein Garant dafür, dass das Verfahren von Bürgerinnen und Bürgern ernst genommen wird, sie bereit sind, sich mit einem geplanten Vorhaben auseinandersetzen und – wozu ja die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung beitragen soll – mit ihrem spezifischen Fachwissen einzubringen (vgl. hierzu auch https://adribo.de/ohne-buergerbeteiligung-geht-nichts-mehr/, https://adribo.de/kommunale-planung-buerger-erfolgreich-beteiligen/ und https://adribo-academy.de/neuer-gesetzentwurf-zur-fruehen-oeffentlichkeitsbeteiligung-verpasste-chance-der-politik-und-moeglichkeiten-der-richtlinie-vdi-7000/, ferner die „10 Grundsätze für eine gute Beteiligung“ bei „Berliner Institut für Partizipation I bipar“, dort unter bipar_evaluationsverfahren_220329.pdf).

Prof. Dr. Roland Fritz M.A.
Prof. Dr. Roland Fritz M.A.
Zertifizierter Mediator, WirtschaftsMediator, Supervisor
Rechtsanwalt


Der Autor Prof. Dr. Roland Fritz verfügt über eine lange juristische Karriere. Er war als Richter tätig, arbeitete einige Jahre beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wurde Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, später Präsident des Verwaltungsgerichts in Frankfurt/Main und ist seit 2002 ebenfalls Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Roland Fritz ist Absolvent des Master-Studiengangs Mediation an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Er war seit 2006 als gerichtlicher Mediator in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit aktiv und ist nun als freiberuflicher Mediator, Supervisor und Trainer für Richter, Rechtsanwälte sowie Studenten tätig.

Zur ausführlichen Vita