Die südfranzösische Stadt Nizza hat sich in den letzten 15 Jahren zu einer grünen Stadt entwickelt und ihre Infrastruktur zukunftsfähig gemacht: Mehrere Straßenbahnlinien wurden, teilweise als U-Bahn, neu gebaut; Elektrobusse und ein Netz aus Fahrradwegen durch das Zentrum und zu den Nachbarorten soll den überbordenden Verkehr eindämmen und klimaschonend wirken.
Planung und Bau der Straßenbahnlinie 5 in Nizza zeigt, dass Bürgerbeteiligung in Frankreich bei öffentlichen Projekten eine große Rolle spielt, und je nach Größe des Vorhabens durch eine eigens geschaffene Behörde, die ”Nationale Kommission für öffentliche Debatten” (Commission nationale du débat public, CNDP) durchgeführt wird. Bei der CNDP handelt es sich um eine gesetzlich vorgesehene unabhängige Institution mit eigenen Aufgaben.
Die Öffentlichkeit wird dabei bereits in einer frühen Phase über die Ziele eines Projekts, seine Auswirkungen und mögliche Alternativen informiert, teilweise wird sogar über die grundsätzliche Frage diskutiert, ob das Projekt überhaupt durchgeführt werden soll. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird sowohl von Mitarbeitern der Kommission, aber auch von externen Moderatoren und Beteiligungsbüros durchgeführt, die Informationsveranstaltungen moderieren, Gespräche strukturieren und die Beteiligung methodisch begleiten.
Auch private Unternehmen können bei Vorhaben einer bestimmten Größe gesetzlich zur Beteiligung der Öffentlichkeit verpflichtet sein. Entscheidend ist dabei weniger, ob ein Projekt staatlich oder privat finanziert wird, sondern vielmehr seine Größe, seine möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Nachbarschaft und die bereits vorhandene Infrastruktur u.ä..
Bei der Straßenbahnlinie 5 war die Métropole Nice Côte d’Azur der zentrale öffentliche Projektträger. Zunächst wurde die Bevölkerung über das Projekt und seine Ziele informiert, indem man die Erweiterung des Straßenbahnnetzes und die damit verbundenen Kosten, u.a. durch Informationswände in der Stadt sichtbar machte. Anschließend konnten sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines frühen öffentlichen Dialogs (concertation publique) in einem drei-monatigen Zeitraum auf verschiedene Weise – Veranstaltungen, Ausstellungen, schriftliche Stellungnahmen und das Internet – am Verfahren beteiligen und ihre Meinungen, Fragen und Vorschläge einbringen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der CNDP dokumentiert und in einem offiziellen Bericht ausgewertet. Im weiteren Verlauf wurde das Projekt konkretisiert und es wurde Gegenstand eines formellen öffentlichen Anhörungsverfahrens (enquête publique). Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurden von einer unabhängigen Untersuchungskommission ausgewertet und in einem Bericht dokumentiert. Danach erklärte die Stadt Nizza das Straßenbahnprojekt offiziell für gemeinnützig, womit bestätigt wurde, dass das Vorhaben im öffentlichen Interesse lag, was eine wichtige Voraussetzung für die weitere Umsetzung war. Damit war aber die Bürgerbeteiligung für alle weiteren Projektphasen nicht ausgeschlossen.
Diese Form der Bürgerbeteiligung gibt den Bürgerinnen und Bürgern allerdings keine direkte Entscheidungsgewalt. Der Projektträger muss die Ergebnisse zwar berücksichtigen und öffentlich darlegen, welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Die endgültige Entscheidung verbleibt jedoch bei den zuständigen Behörden, der Métropole Nice Cote d‘Azur.
Auch in Deutschland können private Unternehmen zur Bürgerbeteiligung verpflichtet sein. Dies gilt insbesondere bei größeren Projekten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder ein Planfeststellungs- bzw. anderes Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Nach dem UVPG erhält die betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens zu äußern.
Der entscheidende Unterschied zu Frankreich besteht darin, dass die Bürgerbeteiligung in Deutschland stärker an das jeweilige Planungs- und Genehmigungsverfahren gekoppelt ist. Zudem gibt es in Deutschland keine Entsprechung zur französischen CNDP, die unabhängig vom konkreten Genehmigungsverfahren als zentrale Institution für die öffentliche Beteiligung großer Projekte fungiert.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Frankreich und Deutschland verpflichten durchaus private Unternehmen, um Bürgerbeteiligungsverfahren zu organisieren und durchzuführen. Der wesentliche Unterschied liegt weniger in der Frage, ob Bürger beteiligt werden, sondern darin, wie diese Beteiligung organisiert ist. Frankreich verfügt mit der CNDP über eine zentrale Institution und hat bei bestimmten Großprojekten einen stärker eigenständigen und frühzeitigen Beteiligungsprozess geschaffen. In Deutschland erfolgt die Beteiligung dagegen überwiegend innerhalb des jeweiligen Planungs-, Umwelt- oder Genehmigungsverfahrens.
Für beide Länder gilt jedoch gleichermaßen: Die endgültige Entscheidung über die Durchführung eines Projekts liegt bei den zuständigen öffentlichen Stellen.