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Alle adribo Gesellschafter und Kooperationspartner jetzt „Zertifizierte Mediatoren“!


Prof. Dr. Roland Fritz M.A. - 30. August 2017

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren am 1. September 2017 führen auch alle Mediatoren und Mediatorinnen von adribo das Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“ bzw. „Zertifizierte Mediatorin“.

Da sich die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltsverein, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und die Bundesnotarkammer mit den Mediationsverbänden nicht auf eine gemeinsame Stelle zur Zertifizierung einigen konnten, verbleibt es mithin für alle Mediatorinnen und Mediatoren bei der (nicht unumstrittenen) Selbstzertifizierung (vgl. nur Plassmann, „Zertifizierung light“ – Verbraucher und Mediatoren in der Zertifizierungsfalle?, AnwBl. 2017, 26 ff).

Soweit die Mediationsverbände (BAFM, BM, BMWA, DFfM und DGM) in diesem Kontext eine eigene Zertifizierung planen (vgl. mediation aktuell vom 20.6.2017), ist derartigen Überlegungen der Unterzeichner bereits vor Jahren entgegengetreten:

Ein besonderes Gütesiegel in Form eines „Besonders zertifizierten Mediators“ (A+) neben dem Mediator und dem Zertifizierten Mediator gem. §§ 5 f MediationsG i.V.m. § 2 ZMediatAusbV einzuführen würde der eindeutigen und einer Auslegung nicht zugänglichen Intention des Gesetz- wie des Verordnungsgebers widersprechen:

Demnach soll es ausschließlich ein Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“ geben, wobei dieses für solche Ausbildungen reserviert ist, die den in der ZMediatAusbV festgelegten Kriterien entsprechen und nicht solchen, die den Verbänden und Ausbildungsinstituten aus wirtschaftliche Erwägungen besonders gelegen sind (vgl. Fritz, Das Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“, ZKM 2014, 62 ff ).

All diejenigen, die nach dem 26. Juli 2012 einen Ausbildungslehrgang mit 120 Präsenzzeitstunden erfolgreich absolviert haben, müssen – um das Gütesiegel führen zu können -, an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführten Mediation teilgenommen haben (zu Einzelheiten vgl. Fritz/Krabbe, (Einzel-)Supervision für zertifizierte Mediatoren, ZKM 2017, 89 ff, 149 ff).

Einzelsupervisionen können in Form

  • einer telefonischen Einzelfallsupervision,
  • einer face-to-face Einzelfallsupervision oder
  • auch im Design einer mediationsanalogen Supervision durchgeführt werden.

Für eine (telefonische) Einzelfallsupervision ist mit

  • einem Zeitaufwand von einer Stunde und
  • Kosten in Höhe von 140.- Euro zzgl. MWSt zu rechnen.

Veranstaltungsort: Frankfurt am Main

Anmeldungen zur Einzelsupervision für Einzelpersonen wie auch für Gruppen an:

Prof. Dr. Roland Fritz

fritz@adribo.com bzw. mediator.fritz@gmx.net

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Prof. Dr. Roland Fritz M.A.

Zertifizierter Mediator, WirtschaftsMediator, Supervisor
Rechtsanwalt


Der Autor Prof. Dr. Roland Fritz verfügt über eine lange juristische Karriere. Er war als Richter tätig, arbeitete einige Jahre beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wurde Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, später Präsident des Verwaltungsgerichts in Frankfurt/Main und ist seit 2002 ebenfalls Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Roland Fritz ist Absolvent des Master-Studiengangs Mediation an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Er war seit 2006 als gerichtlicher Mediator in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit aktiv und ist nun als freiberuflicher Mediator, Supervisor und Trainer für Richter, Rechtsanwälte sowie Studenten tätig.

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