Mediatorinnen und Mediatoren, die das Gütesiegel Zertifizierte Mediatorin (bzw. Mediator) führen wollen, hatten seit Bestehen der Verordnung am 1. September 2017 bereits eine zeitliche Klippe zu umschiffen: Wer vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. September 2017 seine Mediationsausbildung beendet hatte, musste gem. § 7 Abs. 2 ZMediatAusbV bis zum 1. Oktober 2018 eine Einzelfallsupervision durchgeführt haben.
Das Problem: drohender Fristablauf
Nunmehr steht ein weiterer Fristablauf für all diejenigen bevor,
• die als sog. Altfälle nach § 7 Abs. 1 ihre Mediationsausbildung bereits vor dem 26. Juli 2012 abgeschlossen haben
oder
• die als sog. Übergangsfälle nach § 7 Abs. 2 ZMediatAusbV vor dem 1. September 2017 eine Mediationsausbildung nebst Supervision abgeschlossen haben.
Sie alle müssen bis zum 31. August 2019 vier von ihnen als Mediatorin oder Co-Mediatorin durchgeführte Mediationen supervidiert haben. Wer diese Frist nicht einhält, verliert automatisch die Berechtigung zur Führung des Gütesiegels. Eine Wiedererlangung durch nachträgliche Supervisionen sieht die Verordnung nicht vor, vielmehr müssen erst wieder alle Voraussetzungen der ZMediatAusbV erfüllt werden.
Langfristige Lösungsmöglichkeit
Allein eine erneute Ausbildung, die bei entsprechender inhaltlicher Konzeption und individueller Prüfung in der Vergangenheit erbrachte Ausbildungsinhalte und –zeiten anrechnet, könnte langfristig als Ausweg aus diesem Dilemma in Betracht kommen.
Hierauf hatte bereits Sellke in seinem unter „adribo/Aktuelles/Bücher“ veröffentlichten Beitrag vom 20. Juli 2018 hingewiesen: er sprach von einem neuen Geschäftsmodell, das kurze Ausbildungslehrgänge mit umfassender Anrechnung früherer Zeiten und Inhalte vorsieht um dadurch denjenigen, die in der Verordnung angelegte Fristen versäumt haben, die Mühe und Kosten einer erneuten 120 Präsenzzeitstunden umfassenden Ausbildung zu ersparen. Der Ausbildungsmarkt hat hierauf bislang noch nicht reagiert. adribo ACADEMY prüft zur Zeit, ob es eine solche besondere Ausbildung im Jahre 2020 anbieten wird.
Kurzfristige Terminvereinbarungen
Wem es daher wichtig ist, das Gütesiegel auch weiterhin zu führen um sich am Markt besonders zu positionieren, dem ist dringend anzuraten, sich kurzfristig mit einer Supervisorin bzw. einem Supervisor von adribo ACADEMY oder einer anderen Institution in Verbindung zu setzen und einen entsprechenden Supervisionstermin zu verabreden.
Supervision in der Gruppe
In Anbetracht des drohenden Zeitablaufs bietet adribo ACADEMY im August noch einmal eine Gruppen-Supervision an, die nach der Methode der mediationsanalogen Supervision durchgeführt wird:
• Termin: 29. August 2019
• Zeit: 16:00 bis 21:00 Uhr
• Ort: Frankfurt am Main, Wolfsgangstr. 22a
Anmeldungen hierfür unter https://adribo-academy.de/supervisionen-im-zweier-setting-oder-in-der-gruppe/
Die Gruppengröße beträgt regelmäßig fünf Teilnehmer und erstreckt sich über fünf Stunden. Jeder Teilnehmer, der einen eigenen Fall einbringt, erhält eine Bescheinigung über eine durchgeführte Supervision sowie eine Fortbildungsbescheinigung über vier Stunden.
Supervision im Zweier-Setting
Angeboten werden zudem Supervisionen im Zweier-Setting, wobei sich hierfür wegen des sich schließenden Zeitfensters Telefonsupervisionen anbieten, die individuell und kurzfristig vereinbart werden können.
Als qualifizierte und ausgebildete Supervisorinnen und Supervisoren von adribo bzw. adribo ACADEMY stehen hierfür zur Verfügung und können kontaktiert werden:
• Elisabeth Fritz
lilly.fritz@gmx.net 0171 / 539 772 8
• Prof. Dr. Roland Fritz, M.A.
frankfurt@adribo.com 069 / 955 304 57
• Sabine Langhirt
Sabine.langhirt@t-online.de 06021 / 929 004
• Dipl. Des. Helga Jaspersen, M.A.
hannover@adribo.com 0511 / 834 262
Kosten
Die Kosten für die Supervisionen sind überschaubar: Die Teilnahme an einer Gruppensupervision kostet 120 Euro zzgl. MwSt, für eine Telefonsupervision im Zweier-Setting sind 140 Euro zzgl. MwSt zu veranschlagen.