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Musterformulare und –verträge für Mediationsverfahren


Dr. Piet Sellke M.A. - 21. April 2017

Das „Formularbuch zum Verwaltungsrecht“ von Eiding/Hofmann-Hoeppel, in 2. Auflage (2017) dieser Tage erschienen, ist zweifellos ein Schwergewicht: 2711 Seiten auf Dünndruckpapier, 29 im öffentlichen Recht ausgewiesene Praktiker und Wissenschaftler als Autoren, 66 Verwaltungsrechtsgebiete in 15 Abschnitten – da bleiben keine Fragen unbeantwortet.
Herausgeber und Autoren haben die Gelegenheit genutzt, in die Neuauflage nicht nur die in den vergangenen vier Jahren erfolgte Weiterentwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung einzuarbeiten, sondern zugleich auch aktuelle Entwicklungen wie bspw. „Compliance“ und „Mediation“ in das Werk mit aufzunehmen.

Der Beitrag über Mediation von Roland Fritz widmet sich in einer kurzen erläuternden Einführung im Teil A. der gesetzlichen Entwicklung der konsensualen Konfliktbeilegung von der EU-Mediationsrichtlinie über das Mediationsgesetz bis hin zur Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung und stellt den Verfahrensablauf einer Mediation und deren Grundprinzipien knapp und übersichtlich dar. Aus der Sicht des Anwalts, der seinen Mandanten im Rahmen einer Mediation begleitet, werden sodann im Teil B. dessen spezifischen Pflichten vorangestellt: § 1 Abs. 3 BORA verlangt, dass Anwalt seinen Mandanten konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten hat.

Dementsprechend werden Muster zur Einleitung eines Mediationsverfahrens im Verwaltungsverfahren wie auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgehalten, die sich mit Hilfe der vorangestellten differenzierten Inhaltsangabe leicht erschließen. Noch immer ein Dornröschendasein fristet die Vorschrift des § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, der der Gesetzgeber im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ eine zentrale Rolle zugedacht hatte: Danach soll die Klageschrift Angaben darüber enthalten, ob der Klageerhebung bspw. der Versuch einer Mediation vorausgegangen ist sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Fritz, dem die Förderung der konsensualen Streitbeilegung ersichtlich ein Anliegen ist, präsentiert die Vorschrift konsequenterweise an prominenter Stelle und verweist auf die ratio legis der Norm: Sie bezweckt auf die Beratungspraxis der Anwaltschaft einzuwirken, die ihre Mandantschaft über konsensuale Konfliktbeilegung informieren soll, und sie will die Gerichte durch einschlägige Informationen in die Lage versetzen, die Chancen einer nichtstreitigen Konfliktlösung einschätzen und davon ausgehend ggf. den Beteiligten einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten zu können. Zahlreiche Muster für das Klage- und Antragsverfahren gehen von diesem Szenario und einem möglichen Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO oder einem Verfahren nach § 278a ZPO aus.

Der letzte Teil C. schließlich widmet sich dem Anwalt als Mediator und beschreibt zunächst die neuen beruflichen Perspektiven, die sich aus der Anwaltsmediation ergeben, bevor eine Vielzahl von Mustern für die verwaltungsrechtliche Mediation bereitgestellt wird. Sie orientieren sich in ihrer Logik am Ablauf eines Mediationsverfahrens (vorbereitende Einzelgespräche, Honorarvereinbarung, Co-Mediation etc.) und an den spezifischen Verpflichtungen des Mediationsgesetzes wie Tätigkeitsbeschränkungen, Informationspflichten, Verschwiegenheitspflicht etc.

Resümée:
Der Beitrag stellt eine gekonnte Abrundung der bisherigen verwaltungsrechtlichen Formularsammlung dar.
Wer Muster für ein verwaltungsrechtliches Mediationsverfahren sucht, wird hier leicht fündig werden.

Written by Dr. Piet Sellke M.A.
Zertifizierter Mediator

Der Autor Dr. Piet Sellke ist Experte für Organisationsentwicklung, Konfliktlösung und Dialogmanagement. Er begleitet Strategieentwicklungsprozesse ebenso wie alle Arten von Veränderungsprozessen in Unternehmen und Organisationen. Im Bereich der agilen Methoden begleitet Herr Sellke bei deren Einführung und Umsetzung. Als zertifizierter Mediator weiß er mit den in Veränderungsprozessen entstehenden Konflikten umzugehen.

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