Nach oben scrollen
© 2019, adribo     |     Modernes Konfliktmanagement.     |     urid

Universal schlichten – Die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl


Markus Weinkopf M.A. - 30. Januar 2020

Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern

Wie schnell und einfach ist es doch, Waren zu bestellen – sei es online oder auf herkömmliche Weise im Laden nebenan. Wie kompliziert wird es, wenn es Reklamationen gibt. Sollte es hier zu unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Händler kommen, bleibt oft nur der Weg zum Anwalt. Dabei sind die Schwellen und die Kosten für den Verbraucher hoch.

In anderen Bereichen ist das keineswegs so. Für den öffentlichen Nahverkehr, die Branchen Kraftfahrzeug-gewerbe, Banken und Versicherungen sowie bei Problemen mit Rechtsanwälten und Ärzten gibt es Schlichtungsstellen, an die sich die Verbraucher wenden können.

Europarechtliche Vorgaben für Verbraucherschlichtung

Europarecht fordert jedoch ein „flächendeckendes Angebot für Verbraucherschlichtung“. Aufgrund dieser Richtlinien der Europäischen Union hat nun der Bund zu Beginn dieses Jahres in Kehl, Baden-Württemberg, eine Universalschlichtungsstelle eingerichtet. Bisher war die Schlichtungsstelle in Kehl ein Provisorium, weil zunächst daran gedacht war, jedes Bundesland in die Verantwortung zu nehmen, Verbrauchern Schlichtungsstellen anzubieten.

Verbraucherfreundliches Verfahren der Universalschlichtungsstelle

Das Verfahren ist für Kunden und Verbraucher einfach und kostenlos. Diese Kriterien waren für den Bund wichtig, um eine hohe Rezeption sicher zu stellen. Der Verbraucher wendet sich per E-Mail, Fax oder Post an die Universalschlichtungsstelle: www.verbraucher-schlichter.de. Der Verbraucher füllt einen Antrag aus und schildert aus seiner Sicht den Sachverhalt.

Die weitere Arbeit übernimmt die Schlichtungsstelle. Sie nimmt Kontakt mit dem Unternehmen auf, um festzustellen, ob dieses bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verpflichtet ist es bisher nicht. Beteiligt sich das Unternehmen, legt es seine Sichtweise dar und die Schlichtungsstelle macht nach einer juristischen Analyse einen Schlichtungsvorschlag. Felix Braun, Vorstand der Universalschlichtungsstelle des Bundes, erläutert: „Den Schlichtungsvorschlag können Sie sich vorstellen als ein gut lesbares Gerichtsurteil. Damit kann man besser einschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, vor Gericht zu gehen.“ Die Erfahrungen zeigen, dass bei Beteiligung der Unternehmen die Annahme des Schlichtungsvorschlags durch die Konfliktparteien bei 80 bis 90 Prozent liegt. Das ist eine Quote, die Verbraucher optimistisch machen kann. Insbesondere auch unter dem Aspekt der Kostenfreiheit.

Schlichtungsvorschlag rechtlich nicht bindend

Der Schlichtungsvorschlag ist rechtlich nicht bindend. Die Möglichkeit ein Gericht anzurufen bleibt bestehen. Da der Vorschlag bereits eine rechtliche Einschätzung ist, kann sich der Verbraucher daran orientieren, wie seine Chancen vor dem Richter sind.

Große Online-Händler bislang noch nicht im Verfahren

Die Freiwilligkeit der Teilnahme ist derzeit noch ein Problem, weil große Online-Händler wie Amazon oder Zalando Schlichtungsverfahren ablehnen. Der Kunde kann sich jedoch vor einer Bestellung im Internet informieren, ob der Händler an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt. Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind Unternehmen verpflichtet, darüber auf ihrer Internetseite oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren, ob sie bereit sind an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl (SPD) betonte bei der Eröffnung der Universalschlichtungsstelle, dass nunmehr Verbraucher eine „unbürokratische und kostenlose Möglichkeit haben, ihre Rechte außerhalb des Gerichtssaals zu verfolgen“.

Author avatar

Markus Weinkopf M.A.

Zertifizierter Mediator

Der Autor Markus Weinkopf ist Architekt und Stadtplaner. Er studierte in Wien an der Technischen Universität Architektur und arbeitete später in einem Architekturbüro, das er mehrere Jahre als Büroleiter führte. 2006 wurde er dort Partner und absolvierte im gleichen Jahr eine Ausbildung zum Mediator für den Bereich Planen, Bauen und Umwelt bei der Bayerischen Architektenkammer. Seinen Master of Arts (M.A.) für Mediation legte er an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder ab. Weitere Erfahrungen hat Markus Weinkopf in Wirtschafts- und Gemeinwesenmediation sowie als Moderator von Bürgerbeteiligungsverfahren. Wegen seiner architektonischen und baulichen Expertise ist Markus Weinkopf ein gefragter Mediator für den öffentlichen und privaten Bausektor. Markus Weinkopf ist seit 1993 ehrenamtlich für das psychosoziale Zentrum REFUGIO München aktiv, u.a. im Vorstand des Träger- und Fördervereins. REFUGIO ist eine NGO, die sich vor allem um traumatisierte Flüchtlinge kümmert.

Zur ausführlichen Vita