Zum 1. März 2024 wird die Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildung-Verordnung vom 11. Juli 2023 in Kraft treten, die im Bundesgesetzblatt vom 18. Juli 2023 veröffentlicht wurde (hier).
Sie betrifft Auszubildende wie Ausbildungsinstitute gleichermaßen:
– Denn während sich Auszubildende neben 10 weiteren Ausbildungsstunden insbesondere darauf einstellen müssen, während der Ausbildung fünf Mediationen selbst oder in Co-Mediation durchzuführen, sodann supervidieren und vom Ausbildungsinstitut bescheinigen zu lassen, bevor sie das Gütesiegel Zertifizierter Mediator führen dürfen,
– sehen sich Ausbildungsinstitute mit umfangreichen organisatorischen Verpflichtungen konfrontiert: Diese betreffen die Um- bzw. Neuorganisation der Ausbildungsinhalte sowie Bescheinigungspflichten, die sich zeitlich auf mindestens sieben Jahre nach Abschluss der theoretischen Ausbildung erstrecken können.
Wer sich mit Einzelheiten der Zweiten Änderungsverordnung befassen möchte, der sei auf den Beitrag „Länger, teurer, anspruchsvoller: Zweite Verordnung zur Änderung der ZMediatAusbV“ verwiesen, der auf der Homepage von adribo ACADEMY nachgelesen werden kann (hier).