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Mediation …. mehr oder weniger ? Plädoyer für eine dialoggesteuerte und lösungsorientierte Vorgehensweise in Wirtschaftsmediationen


Günter Erdmann - 18. Juni 2020

Nach dem erklärten Selbstverständnis von adribo steht der Dialog im Vordergrund wenn es gilt Personen zu einem gemeinsamen Ziel oder einer (noch) zu findenden Lösung zu begleiten und zu unterstützen.

Dazu gehört einerseits die gesamte Klaviatur der als Mediator einzusetzenden Techniken, häufig aber auch mehr und im Einzelfall nicht selten auch weniger. Denn es geht eben nicht um die Reinheit der Lehre und die Anwendung und Durchsetzung eines erprobten Phasenmodells, sondern um qualifizierte Hilfe in konflikthafter Situation.

Gerade als Mediator in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen ist es ratsam, sich zurückzunehmen und ein Gespür dafür zu entwickeln, wann es sinnvoll ist, den geplanten Ablauf zu verlassen und sich zum Beispiel sehr frühzeitig den Lösungsmöglichkeiten zuzuwenden, sich diese aber nicht aufzwingen zu lassen.

Dabei ist abzuwägen zwischen dem Wunsch der Parteien zu einer schnellen Lösung zu gelangen (“Wann reden wir denn jetzt endlich übers Geld”) und der Notwendigkeit, für eine von beiden Parteien zu akzeptierende Lösung die jeweilige Interessenlage („Das geht mir jetzt aber zu schnell“) klar herauszuarbeiten und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Die Einbeziehung des Faktors „Zeit“

Haben die Parteien nur eine kurze Zeitdauer von bspw. drei Stunden für eine Kurz-Zeit-Mediation vereinbart ist, dann muss bereits bei der Planung in Einschätzung des anstehenden Sachverhaltes die Zeit sinnvoll verteilt und eingesetzt werden (sog. Zeitmanagement). Gelegentlich fehlt am Ende dann gleichwohl Zeit, um mögliche Lösungen noch zu Papier zu bringen oder das gesamte „Wenn“ und „Aber“ umfassend zu diskutieren. Hilfreich ist daher bereits am Anfang das Prozedere festzulegen und zu entscheiden, ob man in einer solchen Situation den festgelegten Zeitraum verlängern kann und will.

Allerdings gilt auch die Erfahrung, dass die Parteien – gerade wenn die Themen emotional aufgeladen sind – am Anfang meinen, mit dem vereinbarten Zeitrahmen allemal auszukommen, um dann gegen Ende hin festzustellen, dass für eine sinnvolle Lösung die Zeit davon gelaufen ist.

Die Formulierung der Abschlussvereinbarung

Bei der Zusammenfassung des Ergebnisses der Mediation ist häufig auf Wunsch der Parteien der formulierungsgewohntere (Anwalts-)Mediator gefordert und, wenn man als Mediator im Sinne der Parteien erfolgs- und ergebnisorientiert denkt, schnell bei der Hand. Wenn es nur um die Zusammenfassung wirtschaftlicher Ergebnisse und Feststellung von Ansprüchen geht, ist die sichere juristische Formulierung durchaus sinnvoll und effektiv.

Allerdings ist behutsam darauf zu achten, dass den Parteien die Wortwahl ausreichend geläufig und verständlich ist, denn nicht jeder kennt bspw. den Begriff der „Generalquittung“. Notfalls kann ja auch der anwaltliche Vertreter der jeweiligen Partei schnell und telefonisch hinzugezogen werden. Als sinnvoll und nützlich hat es sich erwiesen, wenn der anwaltliche Vertreter „standby“ zur Verfügung steht und dann im Dialog des Mediators mit beiden Anwälten der Text verabschiedet werden kann, was den Parteien regelmäßig Sicherheit und der Vereinbarung Akzeptanz verleiht.

Besser ist es natürlich, wenn die Parteien im Dialog mit dem Mediator als Moderator eine Vereinbarung formulieren, die in ihrer Sprache abgefasst ist und zudem formellen Kriterien entspricht sowie alle Punkte umfasst. Das kostet allerdings meist deutlich mehr Zeit, zumal die Schlussvereinbarung ja auch noch „SMART“ (Specific , Measurable, Achievable, Realistic, Timed nach Filner/O’Brien) sein sollte.

Ein „Mehr“ ist manchmal gefordert, wenn die Parteien den Mediator bitten, doch Lösungsvorschläge aus seiner – manchmal juristischen Sicht – zu unterbreiten, wissend, dass dies primäre Aufgabe der Parteien ist und der Mediator nach dem Rollenverständnis gut daran tut, sich auch zur Wahrung seiner Neutralität hierauf nur in Ausnahmefällen einzulassen.

Manchmal ist es jedoch gleichwohl hilfreich, die Parteien mit moderierten Lösungsvorschlägen voranzubringen.

Andererseits gibt es Grenzen, die entweder von den Parteien („Das gehört hier nicht hierher“) gesetzt werden oder durch den Mediator in selbst auferlegter Zurückhaltung zu beachten sind. Dann ist eben ein „Weniger” gefordert und angemessen, was manchmal schwierig auszuloten ist, weil gerade sehr persönliche und nicht immer auf der Hand liegende Dinge den Weg zu einer Lösung verstellen können.

Im gemeinsamen Dialog neue Wege erkunden

Der Mediator ist – jedenfalls in der Wirtschaftsmediation – nicht Psychologe oder Psychoanalytiker. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Parteien einer Mediation in ihrem Konflikt, in belastenden Emotionen, eigenen psychischen Problemen und belasteten Rollen oder Rollenverteilungen, ja häufig auch in Kommunikations- und Interpretationsfallen gefangen sein können. Hier im gemeinsamen Dialog zu Ergebnissen zu gelangen ist die nicht immer einfache Aufgabe. Aber auch hier gilt: es gibt nicht nur den einen Königsweg zum Ziel!

Letztendlich bestimmen aber die Parteien den einzuschlagenden Weg und die zu erzielende Lösung auf der Basis der Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstverantwortlichkeit, eben mit Hilfe des lotsenden, allparteilich agierenden und den Dialog fördernden Mediators.

Written by Günter Erdmann
Zertifizierter Mediator

Der Autor Günter Erdmann ist Rechtsanwalt und WirtschaftsMediator bei der mittelständischen und multidisziplinären Partnerschaft SCHLARMANNvonGEYSO in Hamburg.

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