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Güterichterfortbildung in Baden-Württemberg


Prof. Dr. Roland Fritz M.A. - 3. März 2025

Zahlreiche Güterichter und Güterichterinnen der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit trafen sich am 19. Februar 2025 am VGH Baden-Württemberg in Mannheim, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Herzlich begrüßt vom Präsidenten des VGH Prof. Dr. Malte Graßhoff, der die Bedeutung der konsensualen Streitbeilegung im Gerichtsverfahren unterstrich und seine Unterstützung hierfür betonte, und moderiert von adribo Gesellschafter Prof. Dr. Roland Fritz, standen folgende Themen im Mittelpunkt der Fortbildung:

  • Erfolgsgeeignete Methoden
  • Einsatz der Kurz-Zeit-Mediation
  • Einbindung der Anwaltschaft
  • Merkmale einer gelungenen Abschlussvereinbarung
  • Auflösung von Blockaden
  • Einsatz von Online-Verfahren und von KI
  • Akquisemöglichkeiten

Dabei stellte sich heraus, dass die Anzahl der von den Teilnehmenden im Güterichterverfahren bearbeiteten Fälle in den vergangenen Jahren durchaus überschaubar war – ein Umstand, der unbedingt verbessert werden sollte:

– Jährliche Veranstaltungen mit allen Richtern eines Verwaltungsgerichts wurden als Lösungsmöglichkeiten diskutiert, um bei diesen die Sensibilität für den Einsatz konsensualer Konfliktlösungsmöglichkeiten zu schärfen.

– Auch die Notwendigkeit der Unterstützung des Güterichterverfahrens durch die jeweiligen Gerichtsleitungen wurde thematisiert. In diesem Kontext wurde auf die aktuelle Handreichung für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen hingewiesen, die u.a. darauf abstellt, ob der zu beurteilende Richter die Bedeutung des güterichterlichen Verfahrens erkannt und sich durch Verweisungen von Beteiligten an den Güterichter entsprechend verhalten hat.

– Zudem wurde eine Schulung von Servicemitarbeitern angeregt, um die Unterstützung für die Güterichter zu verbessern.

– Und schließlich waren sich alle Teilnehmenden einig, dass es für durchgeführte Güterichterverfahren eine entsprechende Kompensation durch Entlastung bei Verfahrenszuweisungen geben müsse.

Im Kontext der weiteren Themen wurden

– die Bedeutung des Einzelgesprächs (siehe hierzu Pielsticker, § 2 MediationsG, Rdn. 125 ff, in: Fritz/Pielsticker (Hrsg.), Handbuch Mediationsrecht, 2024) betont,

– die Vorteile der Kurz-Zeit-Mediation (siehe hierzu Fritz, Kurzzeitmediation, S. 567 ff, in: Kracht/Niedostadek/Sensburg (Hrsg.), Praxishandbuch Professionelle Mediation, 2023) hervorgehoben, die es dem Güterichter erlauben, nach entsprechender Vorbereitung (einschließlich der Erstellung eines fall- und konfliktbezogenen Zeitmanagements) auch komplexe Verfahren einer konsensualen Lösung zuzuführen.

– Sich in diesem Zusammenhang das Wissen und die Kenntnis teilnehmender Anwälte im Güterichterverfahren (siehe hierzu Köhncke/Bohnen, Rechsanwältin und Rechtsanwalt im Güterichterverfahren, S. 55 ff, in: Schreiber (Hrsg.), Praxishandbuch Güterichterverfahren, 2022) zunutze zu machen wurde dabei besonders beleuchtet. Zugleich wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die jeweiligen Anwälte in ihrer veränderten Rolle vom Rechtsvertreter zum Begleitanwalt, der konsensuale Konfliktbeilegungsmethoden und entsprechende Tools kennt und zu schätzen gelernt hat, zu unterstützen. Der am Verwaltungsgericht Karlsruhe im Oktober des vergangenen Jahres erstmals durchgeführte Austausch zwischen Rechtsanwaltschaft und Güterichtern wurde dabei als ein erfolgsversprechender Weg angesehen (vgl. hierzu den lesenswerten Beitrag von Kapell, Vom Sisyphos und dem Güterichterverfahren, demnächst veröffentlicht in VBlBW 2025).

Zum Abschluss diskutierten die Anwesenden die Problematiken, die sich bei Online- Mediationen und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz ergeben. Prof. Fritz wies auf die zahlreichen unterstützenden Möglichkeiten hin, die sich in der Vorbereitung eines Güterichterverfahrens durch die Nutzung einer KI erzielen lassen (vgl. hierzu nur den Beitrag „Nutzbringender Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rahmen konsensualer Streitbeilegung“, hier) und regte zum Abschluss an, sich diesen Fragen vertieft in einer eigenen Veranstaltung zu widmen.

Prof. Dr. Roland Fritz M.A.
Prof. Dr. Roland Fritz M.A.
Zertifizierter Mediator, WirtschaftsMediator, Supervisor
Rechtsanwalt


Der Autor Prof. Dr. Roland Fritz verfügt über eine lange juristische Karriere. Er war als Richter tätig, arbeitete einige Jahre beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wurde Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, später Präsident des Verwaltungsgerichts in Frankfurt/Main und ist seit 2002 ebenfalls Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Roland Fritz ist Absolvent des Master-Studiengangs Mediation an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Er war seit 2006 als gerichtlicher Mediator in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit aktiv und ist nun als freiberuflicher Mediator, Supervisor und Trainer für Richter, Rechtsanwälte sowie Studenten tätig.

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