Nicht wenige Reisende, die ihren Urlaub bzw. ihre Flugreise Corona bedingt frühzeitig abbrechen mussten oder überhaupt erst gar nicht antreten konnten, warten noch immer auf die Erstattung ihrer Kosten. Vielfach werden an Fluggesellschaften gerichtete Schreiben nicht oder nur schleppend beantwortet, Rückzahlungen verweigert, verzögert oder bestenfalls durch das Angebot von Gutscheinen zu kompensieren versucht.
Hilfe durch Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Da nicht jedem Betroffenen danach ist, einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder – im Falle von erfolgloser Fristsetzung – selbst einen Mahnbescheid zu beantragen (vgl. hierzu https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119), stellt sich häufig die Frage nach dem weiteren Vorgehen.
Die Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. , kurz SÖP, ist daher für viele Reisende das Mittel der Wahl. Die SÖP, die nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von der Bundesregierung als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und bei der EU notifiziert ist, kümmert sich als sachlich unabhängige und neutrale Institution um die Belange von Reisenden mit dem Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
Verfahren und Schlichtungsantrag
Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenfrei und die einem Reisenden zustehende Ausgleichszahlung/Entschädigung wird auch nicht durch Bearbeitungsgebühren oder Erfolgshonorare verringert. Reisende haben allenfalls die ihnen selbst entstehenden Auslagen für Porto oder Kopien zu tragen, falls sie nicht den Weg wählen, einen Schlichtungsantrag online zu stellen. Stets muss sich jedoch der Reisende zuvor mit seiner Beschwerde an das Unternehmen (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter) gewandt haben. Dieses hat dann einen bzw. im Bereich der Luftfahrt zwei Monate Zeit zur Beantwortung. Wer mit der Antwort nicht zufrieden ist, kann sich mit dem benutzerfreundlichen Online-Formular
https://soep-online.de/ihre-beschwerde/
direkt an die SÖP wenden.
Hohe Erfolgsquote
Die gute Nachricht: In weit über 80 % der Fälle stimmen die Parteien der Schlichtungsempfehlung zu, so dass der Streit für den Verbraucher kostenfrei beigelegt ist. Im Übrigen steht den Beschwerdeführern jederzeit die Möglichkeit offen, das Schlichtungsverfahren zu beenden und (auch nach einer gescheiterten Schlichtung) den Weg zu den ordentlichen Gerichten zu beschreiten.
Weitere Schlichtungsstelle: Bundesamt für Justiz
Und zum Abschluss noch ein Hinweis: Sollte die Airline, von der man die Rückerstattung der Ticket-Kosten verlangt, nicht im Mitgliederbereich der SÖP zu finden sein, so besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der behördlichen „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ beim Bundesamt für Justiz (BfJ) durchzuführen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html
Verfahrenseinleitung und Ablauf entspricht dem oben beschriebenen Verfahren bei der SÖP.