Knapp zwölf Monate sind vergangen, seit die adribo Gesellschafter Prof. Dr. Roland Fritz und Dr. Dietrich Pielsticker die 3. Auflage ihres „Handbuchs Mediationsrecht“ in einer gut besuchten Veranstaltung im Kontext der Frankfurter Buchmesse dem interessierten Publikum vorstellten. An der Veranstaltung, u.a. gesponsert von adribo und WoltersKluwer, nahmen seinerzeit zahlreiche Interessentinnen und Interessenten teil, überwiegend Mediatorinnen und Mediatoren, die die Veranstaltung zum Netzwerken und zum kollegialen Austausch über aktuelle Themen nutzten: gaben doch die damaligen Referate von Vizepräsident des EGMR a.D. Dr. Georges Ravarani und der Hessischen Sozialministerin Heike Hofman hinreichend Stoff, Mediation und konsensuales Konfliktmanagement einmal unter anderen Aspekten zu diskutieren (vgl. rückblickend hier).
Das „Handbuch Mediationsrecht“ und seine Inhalte haben nunmehr fast alle Autorinnen und Autoren in eigenen Beiträgen vorgestellt und vertieft (vgl. die Homepage von adribo ACADEMY unter Aktuelles, hier) und auf diese Weise zur Bekanntheit und Verbreitung des Werkes beigetragen.
Aber auch etliche ausgewiesene Wissenschaftler und Praktiker haben sich zwischenzeitlich mit dem Handbuch und seinen Inhalten befasst und Rezensionen veröffentlicht, von denen aus einigen im Folgenden zitiert werden soll.
Da wäre zunächst der bekannte Konfliktforscher und Mediator Friedrich Glasl zu nennen, der in seinem in der österreichischen Zeitschrift Perspektive Mediation erschienenen Beitrag darauf aufmerksam macht, dass das Werk, das den Begriff Mediationsrecht im Titel führe, sehr viel mehr biete als nur das Recht der Mediation Deutschlands, die EU-Richtlinie und die deutschen verfahrensrechtlichen Regelungen. Glasl beschreibt zunächst den qualifizierten Autorenkreis des Handbuchs „mit besonderer Expertise in den Bereichen Coaching, Management, Organisation, Politikwissenschaft, Psychologie, Psychotherapie, Soziologie und Supervision.“. Deshalb werden, so folgert Glasl zutreffend, „neben der Mediation im engeren Sinn auch Sonderformen der Mediation ausführlich vorgestellt, besonders Shuttle-Mediation, Co-Mediation, Online-Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich. Darüber hinaus werden auch weitere Verfahren der Konfliktbearbeitung geboten wie Coaching und Konflikt-Coaching, Coaching-gestützte Mediation, Collaborative Practice, Case-Management, Schlichtung, Supervision, auch in Verbindung mit Management- und Organisationsberatung bzw. Organisationsentwicklung.“ Fazit Glasl: „Das alles macht das Buch unverzichtbar für jede Aus- und Weiterbildung“ und „ist ganz sicher auch für erfahrene Mediatorinnen und Mediatoren eine reichhaltige Fundgrube“.
Zu vergleichbaren Ergebnissen kommt Dr. Thoma Lapp, Fachanwalt für Informationstechnologie, Mediator und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV, der im Newsletter der AG Mediation vom „bewährten und beliebten Handbuch“ spricht und betont, dass „die zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Änderungen der ZMediatAusbV und die Entwicklung der Online-Mediation“ in der 3. Auflage „besonders hervorgehoben“ werden. Ihn hat besonders beeindruckt, dass im Handbuch zum Thema Vorbefassung (vgl. § 3 Abs. 2 MediationsG) unterschiedliche Rechtsauffassungen dargestellt werden und der Frage nachgegangen wird „inwieweit in bestimmten Situationen nicht nur aus der Perspektive des anwaltlichen Berufsrechts zu entscheiden ist.“ Und schließlich betont der Rezensent, dass der Bereich Online-Mediation „sehr gewonnen (hat), der die Erfahrungen in der Zeit der Pandemie reflektiert und wertvolle Anregungen enthält.“
Die Sichtweise des richterlichen Praktikers, Mediators und Güterichters präsentiert Peter Brändle, Richter am Hess. Landessozialgericht. In seinem in der Richterzeitschrift „Betrifft JUSTIZ“ veröffentlichten Beitrag heißt es: „Meinen Praxistest hat das Handbuch mit Bravour bestanden, es lieferte klare Antworten, Hintergrundinformationen und Fußnoten, die auf aktuelle Rechtsprechung und Literatur verweisen. Die beiden Herausgeber und die übrigen Autoren sind allesamt Fachleute, deren praktische Erfahrung in der Anwendung und Vermittlung der Mediation in den Beiträgen zum Ausdruck kommt.“
„Eine richtig gute Idee“, so findet Brändle, „ist die zusätzliche Inhaltsübersicht, die nach der Anlage der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) gegliedert ist und so sehr schnell den Zugriff auf die zu den Ausbildungsinhalten passenden Beiträge ermöglicht. Damit wird das Handbuch ein nützlicher und praktischer Begleiter für alle, die an einer Mediationsausbildung teilnehmen oder eine solche gestalten. Viele Checklisten, Beispiele und Mustertexte erleichtern den Start in die Praxis der Mediation und geben Orientierung.“
So viel aus einigen veröffentlichten Rezensionen. Als zertifizierte Mediatorin mit nichtjuristischem Hintergrund und als Verfasserin dieses Beitrags habe ich naturgemäß einen anderen Schwerpunkt, wenn ich mich mit dem Handbuch befasse. Für mich ist es wichtig, zu allen rechtlichen Fragen der konsensualen Konfliktbeilegung adäquate Antworten zu finden – und das ist im Handbuch uneingeschränkt der Fall. Die rechtlichen Anforderungen, die der Gesetzgeber an Mediatorinnen und Mediatoren – gleich ob mit oder ohne Gütesiegel „zertifiziert“ – stellt, sind doch erheblich und werden von denjenigen, die keinen juristischen Berufshintergrund aufweisen, oft vergessen, verdrängt oder verkannt. Wer denkt schon immer daran, dass Caucus nur in allseitigem Einverständnis möglich ist, dass die Einbeziehung Dritter die Zustimmung aller Parteien erfordert, dass Parteien ohne fachliche Beratung auf die Möglichkeit hinzuweisen sind, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen, dass das Gesetz umfangreiche Offenbarungspflichten verlangt und dass es differenzierte Regelungen über Tätigkeitsbeschränkungen gibt? Letztere erweisen sich, wie die jüngst veröffentlichte Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 26.08.2025 – 2 ORs 96/25) deutlich macht (vgl. hier), gelegentlich selbst für erfahrene Anwaltsmediatoren als Stolpersteine.
Um so wertvoller, das Handbuch immer zur Hand zu haben!