Als meine Eltern sich in den 70iger Jahren scheiden ließen, gab es keine Diskussion, bei wem ich wohnen und wer für mich das Sorgerecht ausüben sollte: natürlich meine Mutter. Kinder wurden schon gar nicht befragt, bei welchem Elternteil sie lieber leben und wieviel Umgang sie mit dem anderen Elternteil haben wollten.
Das hat sich nun alles grundlegend geändert. Zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit in den 90iger Jahren verblieb anlässlich der Scheidung regelmäßig das Sorgerecht bei beiden Eltern; meist lebten die Kinder aber im Haushalt der Mutter und hatten alle 14 Tage am Wochenende Umgang mit dem Vater, gelegentlich zusätzlich einen Nachmittag in der Woche. Zunehmend jedoch möchten die Väter nach Trennung und Scheidung nicht in dieser Weise aus dem Leben ihrer Kinder entschwinden, sondern aktive Väter bleiben. Das Umgangsrecht weitet sich aus bis hin zur gleichberechtigten Betreuung, z.B. im wöchentlichen Wechsel.
Inzwischen hat daher das sog. Wechselmodell (im Gegensatz zum Residenzmodell = nur ein Lebensmittelpunkt) an Bedeutung gewonnen, die Rechtsprechung erreicht und kann im Einzelfall sogar gegen den Willen eines Elternteils vom Gericht angeordnet werden, wenn es Wunsch und Wohl des Kindes entspricht (BGH, B. v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15 -). Der Deutsche Bundestag diskutierte im März bereits darüber, ob das familienrechtliche Wechselmodell gesetzlich als Regelfall etabliert werden soll und verwies entsprechende Anträge zur weiteren Behandlung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (vgl. hierzu https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw11-de-wechselmodell/546390 ). Denn während einerseits die Zahl derjenigen, vor allem der Väter, zunimmt, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen möchten, befürchten andererseits noch immer viele Mütter, dass ein ständiger Wechsel für ihre Kinder zu unruhig ist oder sie vertrauen dem anderen Elternteil nicht, dass er die Kinder ebenso gut versorgen und betreuen kann wie sie selbst. Zudem sind sich die geschiedenen Eltern häufig uneinig, welche Konsequenzen des Doppelresidenzmodell für die Unterhaltsfrage bedeutet.
Die traditionellen Wege zur Lösung dieser Konflikte – Erziehungs- und Familienberatung durch die Jugendämter oder familiengerichtliche Entscheidung, ggf. gekoppelt mit einem späteren Clearing – führen häufig nicht wirklich zu einer Befriedung der Situation, die sich bekanntlich am Kindeswohl orientieren soll.
Stattdessen kann Eltern nur angeraten werden, eine Mediation als Konfliktlösungsverfahren in Betracht zu ziehen. Dabei ist aus meiner Sicht als Familienrechtsanwältin und Zertifizierte Mediatorin statt des lösungsorientierten Mediationsmodells in derartigen Fällen eher der transformativen Mediation mit ihren Kernbestandteilen „recognition“ und „empowerment“ der Vorzug zu geben ist (vgl. hierzu nur Bush/Folger, Konflikt – Mediation und Transformation, Weinheim 2009): Es gilt die Eltern dabei zu unterstützen, dass sie sich ihrer Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, bewusst werden und dass sie diese effektiv nutzen, um gute Entscheidungen treffen zu können. Zugleich geht es darum, dass sie sich gegenseitig als für ihre Kinder wichtiger Elternteil anerkennen und dies durch entsprechende Gedanken, Worte oder Taten zu vermitteln.
Im Mediationsverfahren werden dann die Interessen und Ängste als auch mögliche Lösungsoptionen mit den Eltern erkundet und erarbeitet. Das kann aber nur von Erfolg gekrönt sein, wenn gewisse grundlegende Rahmenbedingungen vorhanden sind, um überhaupt ein Wechselmodell in Betracht ziehen zu können:
- Notwendig ist die beiderseitige Betreuungsbereitschaft und -möglichkeit der Eltern
(z. B. müssen die jeweiligen Arbeitszeiten das Doppelresidenzmodell zulassen) - Beide Elternteile müssen in der Nähe der Schule oder des Kindergartens wohnen
(je jünger die Kinder sind, desto wichtiger ist dieser Punkt). - Die Kinder müssen bereit sein, in zwei Haushalten zu leben.
- Und schließlich ist eine ist eine gute Kooperation zwischen den Eltern und die
Überzeugung wichtig, dass das Wechselmodell für ihre Kinder gut ist.
Ein Mediationsverfahren hilft den Eltern, sich auf das Wechselmodell einzulassen, alle konkreten Pro- und Kontrapunkte aufzeigen und mit Unterstützung der Mediatoren ein persönliches, auf die Familie zugeschnittenes, Betreuungsmodell zu finden und zu leben.