Was kann ein Mediator*innen-Duo bewirken?
In der Mediation kann das Tandemmodell, bei dem zwei Mediator*innen die Sitzungen leiten, eine besondere Dynamik und Vielfalt an Perspektiven schaffen. Besonders interessant ist die Konstellation, wenn die Mediator*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen stammen, wie etwa eine Juristin und ein Architekt. Diese beispielhafte Kombination ermöglicht eine vielseitige Herangehensweise an die Konfliktbearbeitung.
Ein klarer Vorteil dieses Modells ist die Ergänzung fachlicher Kompetenzen. Die Juristin bringt ihre Expertise im rechtlichen Rahmen ein, was besonders hilfreich ist, wenn es um vertragliche, gesetzliche oder rechtliche Aspekte des Konflikts geht. Der Architekt hingegen kann durch seine technische und praktische Erfahrung insbesondere bei Streitigkeiten im Bau- oder Planungsbereich wertvolle Einsichten liefern. Durch diese fachliche Diversität wird eine umfassendere Analyse der Problemlage möglich, und die Parteien erhalten fundierte Unterstützung aus verschiedenen Perspektiven.
Darüber hinaus ermöglicht dieses Tandemmodell einen geschlechtlichen Ausgleich, der für viele Parteien angenehm und ausgleichend wirken kann. Unterschiedliche Kommunikationsstile oder Herangehensweisen an Konflikte können sich positiv ergänzen und dazu führen, dass sich die Mediand*innen in der Mediation besser aufgehoben fühlen.
Jedoch bringt diese Konstellation auch Herausforderungen mit sich. Ein Risiko besteht darin, dass sich die Mediator*innen in ihrer Zusammenarbeit nicht immer optimal ergänzen. Unterschiedliche berufliche Hintergründe können zu unterschiedlichen Prioritäten führen, was zu Spannungen führen könnte, wenn nicht klar geregelt ist, wer in welchen Bereichen die Führung übernimmt. Eine klare Absprache über Verantwortlichkeiten und Rollenverteilung ist daher unerlässlich.
Insgesamt bietet das Tandemmodell viele Chancen für eine tiefergehende Mediation, vorausgesetzt, die Zusammenarbeit der Mediator*innen ist gut abgestimmt und beide bringen ihre jeweiligen Stärken gezielt ein. Dabei können Unterschiedlichkeiten transparent gemacht und positiv betont durchaus kommunikationsfördernd und belebend für die Mediand*innen wirken.
Eine Abstimmung zwischen den beiden Mediator*innen in Bezug auf ihre grundsätzliche Haltung ist absolut entscheidend. Mediation beruht auf der Neutralität und Allparteilichkeit der Mediator*innen. Wenn beide unterschiedliche Grundhaltungen oder Werte vertreten, könnte dies die Mediation beeinträchtigen und möglicherweise sogar die Konfliktparteien verunsichern.
Es ist wichtig, dass sich die Mediator*innen vor Beginn der Mediation über ihre Grundprinzipien einigen – nicht nur in Bezug auf die Mediationstechniken, sondern auch auf ihre Einstellung zu Themen wie Konfliktlösung und Kommunikation einerseits und Wertschätzung der Parteien andererseits. Wenn etwa die Juristin einen eher analytischen, rechtlich fundierten Ansatz verfolgt, während der Architekt eine pragmatischere und möglicherweise kreativere Herangehensweise bevorzugt, könnten sich diese Unterschiede entweder positiv ergänzen oder zu Missverständnissen führen, wenn keine gemeinsame Basis besteht.
Eine vorab geklärte und abgestimmte Grundhaltung sorgt dafür, dass die Mediatoren im Gespräch eine einheitliche Linie vertreten und eine klare, verlässliche Führung bieten. Diese Einigkeit schafft Vertrauen bei den Parteien, was die Grundlage für eine erfolgreiche Mediation bildet. Es stärkt zudem die Kohärenz der Mediation, wenn beide Mediator*innen ein gemeinsames Ziel verfolgen, auch wenn sie unterschiedliche Werkzeuge oder Perspektiven nutzen.
Insgesamt fördert eine gemeinsame Haltung, die Einigkeit und Vielfalt spiegelt, die Kooperation und Effizienz der Mediation und sorgt dafür, dass die Mediand*innen einen konsistenten und stimmigen Prozess erleben.