Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren am 1. September 2017 führen auch alle Mediatoren und Mediatorinnen von adribo das Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“ bzw. „Zertifizierte Mediatorin“.
Da sich die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltsverein, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und die Bundesnotarkammer mit den Mediationsverbänden nicht auf eine gemeinsame Stelle zur Zertifizierung einigen konnten, verbleibt es mithin für alle Mediatorinnen und Mediatoren bei der (nicht unumstrittenen) Selbstzertifizierung (vgl. nur Plassmann, „Zertifizierung light“ – Verbraucher und Mediatoren in der Zertifizierungsfalle?, AnwBl. 2017, 26 ff).
Soweit die Mediationsverbände (BAFM, BM, BMWA, DFfM und DGM) in diesem Kontext eine eigene Zertifizierung planen (vgl. mediation aktuell vom 20.6.2017), ist derartigen Überlegungen der Unterzeichner bereits vor Jahren entgegengetreten:
Ein besonderes Gütesiegel in Form eines „Besonders zertifizierten Mediators“ (A+) neben dem Mediator und dem Zertifizierten Mediator gem. §§ 5 f MediationsG i.V.m. § 2 ZMediatAusbV einzuführen würde der eindeutigen und einer Auslegung nicht zugänglichen Intention des Gesetz- wie des Verordnungsgebers widersprechen:
Demnach soll es ausschließlich ein Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“ geben, wobei dieses für solche Ausbildungen reserviert ist, die den in der ZMediatAusbV festgelegten Kriterien entsprechen und nicht solchen, die den Verbänden und Ausbildungsinstituten aus wirtschaftliche Erwägungen besonders gelegen sind (vgl. Fritz, Das Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“, ZKM 2014, 62 ff ).
All diejenigen, die nach dem 26. Juli 2012 einen Ausbildungslehrgang mit 120 Präsenzzeitstunden erfolgreich absolviert haben, müssen – um das Gütesiegel führen zu können -, an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführten Mediation teilgenommen haben (zu Einzelheiten vgl. Fritz/Krabbe, (Einzel-)Supervision für zertifizierte Mediatoren, ZKM 2017, 89 ff, 149 ff).
Einzelsupervisionen können in Form
- einer telefonischen Einzelfallsupervision,
- einer face-to-face Einzelfallsupervision oder
- auch im Design einer mediationsanalogen Supervision durchgeführt werden.
Für eine (telefonische) Einzelfallsupervision ist mit
- einem Zeitaufwand von einer Stunde und
- Kosten in Höhe von 140.- Euro zzgl. MWSt zu rechnen.
Veranstaltungsort: Frankfurt am Main
Anmeldungen zur Einzelsupervision für Einzelpersonen wie auch für Gruppen an:
Prof. Dr. Roland Fritz