1. Vorbereitung und Vertrag
Nach einem Vorgespräch über Erwartungen und Ziele der Mediation wird mit den Parteien der Ablauf des Verfahrens besprochen. Über die vereinbarten Verhaltensregeln, Vertraulichkeit, Freiwilligkeit etc.wird ein Mediationsvertrag abgeschlossen.
2. Themensammlung
Die Beteiligten stellen den Konflikt aus ihrer Sicht dar und bestimmen in welcher Reihenfolge welche Konfliktthemen bearbeitet werden sollen.
3. Interessensklärung
Der Kernpunkt der Mediation. Durch Klärung, welche Interessen und Bedürfnisse hinter den vertretenen Positionen stehen, wächst das gegenseitige Verständnis und erleichtert eine gemeinsame Lösungsfindung.
4. Gemeinsame Ideenfindung zur Konfliktlösung
Ohne Bewertung werden in dieser Phase Ideen und Lösungsmöglichkeiten gesammelt und von den Beteiligten nach ihren Prioritäten geordnet.
5. Umsetzung der Optionen
Gemeinsam werden Lösungskonzepte zur Streitbeilegung erarbeitet und durch eine abschließende Vereinbarung festgelegt. Diese Vereinbarung wird von den jeweiligen Rechtsvertretern der Parteien überprüft und erst dann unterzeichnet. Auf Wunsch der Beteiligten kann die Vereinbarung auch notariell beurkundet werden.
6. Evaluation
In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine gemeinsame Überprüfung der vereinbarten Lösungsoptionen nach ca. einem halben Jahr von Vorteil ist.